Standesamt Au i.d.Hallertau Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie zentralen Informationen zur Standesamt Au i.d.Hallertau Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Au i.d.Hallertau formell die Geburt einer Person in Au i.d.Hallertau und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Au i.d.Hallertau

Standesamt Au i.d.Hallertau
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau


Mail:
standesamt@au-i-d-hallertau.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Au i.d.Hallertau Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Au i.d.Hallertau Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Au i.d.Hallertau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@au-i-d-hallertau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Au i.d.Hallertau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Au i.d.Hallertau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Au i.d.Hallertau
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Au i.d.Hallertau
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Au i.d.Hallertau
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Au i.d.Hallertau

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Au i.d.Hallertau geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Au i.d.Hallertau eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Au i.d.Hallertau das Dokument aus. Es existieren diverse Versionen der Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird verwendet für diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Au i.d.Hallertau einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Au i.d.Hallertau

Definition

Eine Heirat bestimmt eine anerkannte, weitgehend rechtlich statthafte, verankerte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Vermählung beim Amt in Au i.d.Hallertau anmelden und die dafür relevanten Dokumente besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim Amt in Au i.d.Hallertau auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Au i.d.Hallertau sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Das Stadtbüro in Au i.d.Hallertau informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Au i.d.Hallertau zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.