Standesamt Reckendorf

Anschrift

Standesamt Reckendorf
Bamberger Straße 1
96148 Baunach


Mail:
standesamt@vg-baunach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reckendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vg-baunach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reckendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reckendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Reckendorfgeboren wurden, beim Standesamt Reckendorf beantragt werden.

Anbei zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Reckendorf die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet diverse Versionen der Geburtsdokumenten, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sollte die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Reckendorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reckendorf

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, meistens gesetzlich zulässige, gestärkte Begründung einer Vereinigung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Reckendorf einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie offiziell beim Amt in Reckendorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Fällen notwendig sein! Das Standesamt in Reckendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Reckendorf zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.