Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Anschrift

Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstraße 1
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.


Mail:
standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@berg-b-neumarkt-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Amt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird für diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine amtliche, gewöhnlich rechtlich erlaubte, gestärkte Form einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. anmelden und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Ihr Standesamt in Berg b.Neumarkt i.d.OPf. ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Berg b.Neumarkt i.d.OPf. zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Berg b.Neumarkt i.d.OPf.

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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