Standesamt Egenhofen Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie alle Informationen zur Standesamt Egenhofen Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Egenhofen offiziell die Geburt einer Person in Egenhofen und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Egenhofen

Standesamt Egenhofen
Hauptstraße 37
82281 Egenhofen


Mail:
standesamt@egenhofen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Egenhofen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Egenhofen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Egenhofen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egenhofen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Egenhofen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Egenhofen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Egenhofen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Egenhofen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Egenhofen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Egenhofen

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Egenhofengeboren wurden, beim Standesamt Egenhofen beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Egenhofen das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Egenhofen eine neue Urkunde anfordern. Dafür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Egenhofen

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine amtliche, überwiegend juristisch statthafte, verankerte Basis einer Beziehung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt Egenhofen anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Amt in Egenhofen antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Egenhofen antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Eintragung der Trauung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Unterlagen vonnöten sein! Das Stadtbüro in Egenhofen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Egenhofen schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.