Standesamt Elsendorf (Bayern) Geburtsurkunde

Hier finden Sie vollständige Informationen zur Standesamt Elsendorf (Bayern) Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Elsendorf (Bayern) gesetzlich die Geburt einer Person in Elsendorf (Bayern) und beinhaltet entscheidende Daten wie Personenname, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Elsendorf (Bayern)

Standesamt Elsendorf (Bayern)
Marktplatz 1–4
84048 Mainburg


Mail:
standesamt@mainburg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Elsendorf (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Elsendorf (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Elsendorf (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mainburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Elsendorf (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Elsendorf (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Elsendorf (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Elsendorf (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Elsendorf (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Elsendorf (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Elsendorf (Bayern) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Elsendorf (Bayern) beantragen.

Hier einige einige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Elsendorf (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Elsendorf (Bayern) eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Elsendorf (Bayern)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine behördliche, überwiegend rechtens rechtmäßige, festgemachte Basis eines Beisammenseins zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Elsendorf (Bayern) aufnehmen und die dafür erforderlichen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selber beim Amt in Elsendorf (Bayern) erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, darf dieser die andere Person schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Elsendorf (Bayern) antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Elsendorf (Bayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Elsendorf (Bayern)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Kelheim

Höhe
422 m ü. NHN

Fläche
61,54 km2

Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
246 Einwohner je km2

Postleitzahl
84048

Vorwahl
08751

KFZ Kennzeichen
KEH, MAI, PAR, RID, ROL

Gemeindeschlüssel
09 2 73 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Elsendorf (Bayern)

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Wegweiser:

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