Standesamt Neuburg a.Inn

Anschrift

Standesamt Neuburg a.Inn
Raiffeisenstraße 6
94127 Neuburg a.Inn


Mail:
standesamt@neuburg-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuburg a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuburg-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuburg a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuburg a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Neuburg a.Inn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neuburg a.Inn beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Neuburg a.Inn die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Sofern das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Neuburg a.Inn einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuburg a.Inn

Definition

Eine Trauung bestimmt eine bewiesene, gewöhnlich rechtens erlaubte, untermauerte Begründung eines Verbunds von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Neuburg a.Inn anzeigen und die hierbei relevanten Dokumente beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Neuburg a.Inn antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Neuburg a.Inn antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Neuburg a.Inn berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neuburg a.Inn zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.