Standesamt Mittelneufnach Geburtsurkunde

Hier finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Mittelneufnach. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Mittelneufnach amtlich die Geburt einer Person in Mittelneufnach und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Mittelneufnach

Standesamt Mittelneufnach
Rathausstraße 58
86863 Langenneufnach


Mail:
standesamt@mittelneufnach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Mittelneufnach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Mittelneufnach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mittelneufnach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mittelneufnach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mittelneufnach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mittelneufnach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Mittelneufnach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Mittelneufnach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Mittelneufnach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Mittelneufnach

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Mittelneufnachgeborene Personen beim Standesamt Mittelneufnach zu beantragen.

Nachstehend sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamt Mittelneufnach die Geburtsurkunde aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Mittelneufnach eine neue Urkunde bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mittelneufnach

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, überwiegend juristisch zulässige, festgemachte Begründung einer Beziehung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Mittelneufnach erklären und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Amt in Mittelneufnach auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Mittelneufnach antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage vonnöten sein! Das Trauamt in Mittelneufnach informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mittelneufnach zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.