Standesamt Emskirchen

Anschrift

Standesamt Emskirchen
Erlanger Straße 2
91448 Emskirchen


Mail:
standesamt@emskirchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Emskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@emskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Emskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Emskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Sie enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Emskirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Emskirchen geboren sind.

Anbei einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Emskirchen die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien von Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Emskirchen eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Emskirchen

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine bewiesene, meistens rechtlich statthafte, gesicherte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Emskirchen anmelden und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie offiziell beim Amt in Emskirchen vorbei kommen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Stadtbüro in Emskirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Emskirchen zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.