Standesamt Oberbergkirchen Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie vollständige Informationen zur Standesamt Oberbergkirchen Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Oberbergkirchen gesetzlich die Geburt einer Person in Oberbergkirchen und beinhaltet entscheidende Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberbergkirchen

Standesamt Oberbergkirchen
Hofmark 28
84564 Oberbergkirchen


Mail:
standesamt@oberbergkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberbergkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberbergkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberbergkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberbergkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberbergkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberbergkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberbergkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberbergkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberbergkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberbergkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Oberbergkirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Oberbergkirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind mehrere grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Oberbergkirchen die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Oberbergkirchen einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberbergkirchen

Definition

Eine Ehe bildet eine erklärte, überwiegend rechtens geregelte, gestärkte Form einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Oberbergkirchen anmelden und die dafür wichtigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Amt in Oberbergkirchen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Oberbergkirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oberbergkirchen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.