Standesamt Aystetten Geburtsurkunde

Hier finden Sie wesentlichen Informationen zur Standesamt Aystetten Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Aystetten gesetzlich die Geburt einer Person in Aystetten und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Aystetten

Standesamt Aystetten
Bäckergasse 2
86482 Aystetten


Mail:
standesamt@aystetten.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Aystetten Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Aystetten Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aystetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aystetten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aystetten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aystetten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Aystetten
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Aystetten
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Aystetten
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Aystetten

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Aystetten geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Aystetten eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind mehrere Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamtsbüro Aystetten die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Sorten der Geburtsurkunden, so wie die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei verschiedene bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls einmal das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Aystetten eine neue Urkunde anfordern. Dafür werden meistens personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aystetten

Definition

Eine Verehelichung definiert eine bewiesene, vorwiegend rechtens zulässige, gesicherte Grundlage eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Aystetten erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Unbedingt sollten Sie selbst bei der Behörde in Aystetten auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente gefordert sein! Das Trauamt in Aystetten stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.