Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut

Anschrift

Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut
Marktplatz 2
93453 Neukirchen b.Hl.Blut


Mail:
standesamt@neukirchen-b-hl-blut.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen-b-hl-blut.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neukirchen b.Hl.Blutgeboren wurden, beim Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut beantragt werden.

Im Folgenden sind mehrere allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Neukirchen b.Hl.Blut die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Neukirchen b.Hl.Blut eine neue Urkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut

Definition

Eine Hochzeit benennt eine anerkannte, zumeist zulässig legale, untermauerte Basis eines Bündnisses von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut aufnehmen und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Neukirchen b.Hl.Blut erscheinen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Verehelichung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Neukirchen b.Hl.Blut klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.