Standesamt Garching b.München

Anschrift

Standesamt Garching b.München
Postfach 1453
85742 Garching b.München


Mail:
standesamt@garching-b-muenchen.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Garching b.München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@garching-b-muenchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Garching b.München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Garching b.München

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Garching b.München ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Garching b.München geboren sind.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Garching b.München die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Garching b.München eine neue Urkunde bitten. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Garching b.München

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, meistenteils juristisch zugestandene, gestärkte Grundlage einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Standesamt Garching b.München anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selbst im Garching b.München vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Garching b.München antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dafür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben der Behörde. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Trauamt in Garching b.München stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Garching b.München zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.