Standesamt Lindau (Bodensee) Geburtsurkunde

Hier finden Sie wichtigen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Lindau (Bodensee). Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Lindau (Bodensee) gesetzlich die Geburt einer Person in Lindau (Bodensee) und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Lindau (Bodensee)

Standesamt Lindau (Bodensee)
Bregenzer Straße 6-12
88131 Lindau (Bodensee)


Mail:
standesamt@stadtlindau.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Lindau (Bodensee) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Lindau (Bodensee) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lindau (Bodensee) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadtlindau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lindau (Bodensee).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lindau (Bodensee)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Lindau (Bodensee)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Lindau (Bodensee)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Lindau (Bodensee)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Lindau (Bodensee)

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Lindau (Bodensee)geborene Personen beim Standesamt Lindau (Bodensee) zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Lindau (Bodensee) die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Lindau (Bodensee) eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lindau (Bodensee)

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, meistens zulässig erlaubte, verankerte Kennzeichung einer Bindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Vermählung beim Standesamt Lindau (Bodensee) anmelden und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Generell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Lindau (Bodensee) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht in Lindau (Bodensee) sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben relevant sein! Das Stadtbüro in Lindau (Bodensee) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lindau (Bodensee) zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Lindau (Bodensee)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Schwaben

Kreis
Lindau (Bodensee)

Höhe
401 m ü. NHN

Fläche
33,06 km2

Einwohner
25.547 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
773 Einwohner je km2

Postleitzahl
88131

Vorwahl
08382

KFZ Kennzeichen
LI

Gemeindeschlüssel
09 7 76 116

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Lindau (Bodensee)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Lindau (Bodensee).

Wegweiser:

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