Standesamt Ensdorf (Bayern)

Anschrift

Standesamt Ensdorf (Bayern)
Hauptstraße 4
92266 Ensdorf


Mail:
standesamt@ensdorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ensdorf (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ensdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ensdorf (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ensdorf (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ensdorf (Bayern)geborene Personen beim Standesamt Ensdorf (Bayern) zu beantragen.

Hier sind verschiedene grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Amt Ensdorf (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Ensdorf (Bayern) eine Ersatzurkunde bitten. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ensdorf (Bayern)

Definition

Eine Hochzeit bildet eine anerkannte, vorwiegend zulässig statthafte, gesicherte Basis einer Vereinigung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Ensdorf (Bayern) aufnehmen und die hierbei wichtigen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selbst im Ensdorf (Bayern) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Ensdorf (Bayern) antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Ensdorf (Bayern) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Ensdorf (Bayern) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.