Standesamt Kirchheim b.München Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kirchheim b.München. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Kirchheim b.München gesetzlich die Geburt einer Person in Kirchheim b.München und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchheim b.München

Standesamt Kirchheim b.München
Münchner Straße 6
85551 Kirchheim b.München


Mail:
standesamt@kirchheim-b-muenchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchheim b.München Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchheim b.München Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchheim b.München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchheim-b-muenchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchheim b.München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchheim b.München

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchheim b.München
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchheim b.München
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchheim b.München
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchheim b.München

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kirchheim b.Münchengeborene Personen beim Standesamt Kirchheim b.München zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Normalerweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Kirchheim b.München das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Arten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Kirchheim b.München eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchheim b.München

Definition

Eine Trauung definiert eine dokumentierte, weitgehend zulässig geregelte, festgemachte Basis einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung bei der Behörde in Kirchheim b.München erklären und die dazu relevanten Anträge und Urkunden holen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich im Kirchheim b.München vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Kirchheim b.München antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage notwendig sein! Das Amt in Kirchheim b.München ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kirchheim b.München zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.