Standesamt Hallbergmoos Geburtsurkunde

Hier finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Hallbergmoos. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Hallbergmoos gesetzlich die Geburt einer Person in Hallbergmoos und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hallbergmoos

Standesamt Hallbergmoos
Rathausplatz 1
85399 Hallbergmoos


Mail:
standesamt@hallbergmoos.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hallbergmoos Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hallbergmoos Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hallbergmoos vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hallbergmoos.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hallbergmoos.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hallbergmoos

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hallbergmoos
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hallbergmoos
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hallbergmoos
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hallbergmoos

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Hallbergmoosgeboren wurden, beim Standesamt Hallbergmoos beantragt werden.

Im Weiteren sind einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, allerdings dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamtsbüro Hallbergmoos die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Hallbergmoos eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hallbergmoos

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine begründete, überwiegend rechtlich rechtmäßige, verankerte Kennzeichung eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt Hallbergmoos erklären und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Hallbergmoos vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Hallbergmoos antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird dazu viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Registration der Verehelichung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Hallbergmoos ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.