Standesamt Ebermannsdorf Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Ebermannsdorf. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Ebermannsdorf Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Ebermannsdorf und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Ebermannsdorf

Standesamt Ebermannsdorf
Schulstraße 8
92263 Ebermannsdorf


Mail:
standesamt@ebermannsdorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Ebermannsdorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Ebermannsdorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebermannsdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ebermannsdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebermannsdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebermannsdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Ebermannsdorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Ebermannsdorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Ebermannsdorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Ebermannsdorf

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Ebermannsdorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ebermannsdorf beantragen.

Hier sind mehrere allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Ebermannsdorf das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Sorten von Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu diverse administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Ebermannsdorf eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebermannsdorf

Definition

Eine Trauung definiert eine bewiesene, vorwiegend rechtlich zulässige, gesicherte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Ebermannsdorf erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente holen. Generell sollten Sie persönlich bei der Behörde in Ebermannsdorf vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Ebermannsdorf antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Ebermannsdorf berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ebermannsdorf zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.