Standesamt Sulzbach a.Main Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Sulzbach a.Main Geburtsurkunde. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Sulzbach a.Main amtlich die Geburt einer Person in Sulzbach a.Main und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Sulzbach a.Main

Standesamt Sulzbach a.Main
Hauptstraße 36
63834 Sulzbach a.Main


Mail:
standesamt@sulzbach-a-main.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Sulzbach a.Main Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Sulzbach a.Main Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sulzbach a.Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@sulzbach-a-main.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sulzbach a.Main.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sulzbach a.Main

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Sulzbach a.Main
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Sulzbach a.Main
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Sulzbach a.Main
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Sulzbach a.Main

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Sulzbach a.Maingeboren wurden, beim Standesamt Sulzbach a.Main beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Sulzbach a.Main die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Sulzbach a.Main eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sulzbach a.Main

Definition

Eine Heirat beschreibt eine erklärte, gewöhnlich rechtlich erlaubte, belegte Erklärung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Sulzbach a.Main anzeigen und die hierbei notwendigen Nachweise. besorgen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Sulzbach a.Main auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Ihr Standesamt in Sulzbach a.Main klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Sulzbach a.Main zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.