Standesamt Böbrach Geburtsurkunde

Hier finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Böbrach. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Böbrach Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Böbrach und beinhaltet bedeutende Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Böbrach

Standesamt Böbrach
Rathausplatz 1
94255 Böbrach


Mail:
standesamt@boebrach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Böbrach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Böbrach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Böbrach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boebrach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Böbrach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Böbrach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Böbrach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Böbrach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Böbrach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Böbrach

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Böbrach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Böbrach eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind mehrere generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Böbrach die Urkunde aus. Es sind vorhanden unterschiedliche Typen von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Böbrach eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Böbrach

Definition

Eine Vermählung bildet eine bewiesene, meistens gerecht geregelte, festgemachte Begründung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Heirat beim Amt in Böbrach aufnehmen und die hierbei wichtigen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Böbrach antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Standesamt in Böbrach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Böbrach zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.