Standesamt Kochel a.See Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie zentralen Informationen zur Standesamt Kochel a.See Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Kochel a.See Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Kochel a.See und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtstag, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kochel a.See

Standesamt Kochel a.See
Kalmbachstraße 11
82431 Kochel a.See


Mail:
standesamt@kochel-a-see.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kochel a.See Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kochel a.See Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kochel a.See vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kochel-a-see.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kochel a.See.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kochel a.See

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kochel a.See
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kochel a.See
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kochel a.See
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kochel a.See

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Kochel a.See geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kochel a.See eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind mehrere generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Kochel a.See die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Kochel a.See eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kochel a.See

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine anerkannte, vorwiegend rechtlich legale, gesicherte Begründung eines Bündnisses zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Kochel a.See erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Kochel a.See antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Kochel a.See antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Eheschließung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Stadtbüro in Kochel a.See berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kochel a.See zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.