Standesamt Arnschwang

Anschrift

Standesamt Arnschwang
Kirchgasse 10
93473 Arnschwang


Mail:
standesamt@arnschwang.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Arnschwang vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@arnschwang.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Arnschwang.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Arnschwang

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Arnschwang geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Arnschwang eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeine Details hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamt Arnschwang das Dokument aus. Es gibt diverse Versionen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Arnschwang eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Arnschwang

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, meistenteils zulässig geregelte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Amt in Arnschwang einleiten und die dazu wichtigen Dokumente beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Arnschwang antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Arnschwang sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann hierfür einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Einschreibung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Arnschwang berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Arnschwang zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.