Standesamt Neustadt an der Waldnaab
Anschrift
Standesamt Neustadt an der Waldnaab
Stadtplatz 2
92660 Neustadt an der Waldnaab
Mail: standesamt@neustadt-waldnaab.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-waldnaab.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt an der Waldnaab.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Neustadt an der Waldnaab
Definition
Eine Ehe verdeutlicht eine begründete, überwiegend gerecht erlaubte, festgemachte Grundlage eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab anzeigen und die dafür notwendigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab auftauchen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Persönliche Vorsprache der Verlobten bei der Behörde in Neustadt an der Waldnaab. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Neustadt an der Waldnaab gemeldet werden.
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Dokumente organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
- Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Hochzeit nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen fixen Tag für die Trauung festlegen.
Unterlagen
Üblicherweise sind folgende Unterlagen zu überreichen:
Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Dokument durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Trauamt in Neustadt an der Waldnaab berät Sie gerne.
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Neustadt an der Waldnaab
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Kreis
Neustadt an der Waldnaab
Höhe
419 m ü. NHN
Fläche
9,93 km2
Einwohner
5709 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
575 Einwohner je km2
Postleitzahl
92660
Vorwahl
09602
KFZ Kennzeichen
NEW, ESB, VOH
Gemeindeschlüssel
09 3 74 139
Bürgermeister
Sebastian Dippold (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
Landesportal Bayern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Neustadt an der Waldnaab
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Stadtgeschichte
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