Standesamt Hofheim in Unterfranken

Anschrift

Standesamt Hofheim in Unterfranken
Obere Sennigstr. 4
97461 Hofheim in Unterfranken


Mail:
standesamt@stadt-hofheim.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hofheim in Unterfranken vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-hofheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hofheim in Unterfranken.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hofheim in Unterfranken

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, vorwiegend rechtlich erlaubte, belegte Form einer Beziehung beider Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt in Hofheim in Unterfranken aufnehmen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Hofheim in Unterfranken erscheinen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Hofheim in Unterfranken sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür einige Fragen an das Paar richten.
 

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hofheim in Unterfranken angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland separiert, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.

 

Sind Sie geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung gestatten.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Trauung fixieren.

Unterlagen

Meist sind folgende Nachweise darzulegen:

 Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original vorliegen, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Hofheim in Unterfranken stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hofheim in Unterfranken schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Hofheim in Unterfranken

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Haßberge

Höhe
265 m ü. NHN

Fläche
56,34 km2

Einwohner
5100 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
91 Einwohner je km2

Postleitzahl
97461

Vorwahl
09523

KFZ Kennzeichen
HAS, EBN, GEO, HOH

Gemeindeschlüssel
09 6 74 149

Bürgermeister
Wolfgang Borst (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Hofheim in Unterfranken

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