Standesamt Herrngiersdorf Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie zentralen Informationen zur Standesamt Herrngiersdorf Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Herrngiersdorf Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Herrngiersdorf und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Herrngiersdorf

Standesamt Herrngiersdorf
Postfach 49
84083 Langquaid


Mail:
standesamt@herrngiersdorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Herrngiersdorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Herrngiersdorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Herrngiersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@herrngiersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Herrngiersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Herrngiersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Herrngiersdorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Herrngiersdorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Herrngiersdorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Herrngiersdorf

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Herrngiersdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Herrngiersdorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Herrngiersdorf das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Sorten von Geburtsurkunden, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Herrngiersdorf eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Herrngiersdorf

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine anerkannte, meistenteils gerecht erlaubte, gesicherte Begründung einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Herrngiersdorf anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Herrngiersdorf auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege wichtig sein! Das Stadtbüro in Herrngiersdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Herrngiersdorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.