Standesamt Oberviechtach
Anschrift
Standesamt Oberviechtach
Nabburger Straße 2
92526 Oberviechtach
Mail: standesamt@oberviechtach.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberviechtach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberviechtach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberviechtach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberviechtach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Oberviechtach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberviechtach geboren sind.
Nachstehend sind ein paar Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Oberviechtach die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden diverse Formen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Verwendung
Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Wenn das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Oberviechtach eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberviechtach
Definition
Eine Verehelichung definiert eine anerkannte, meistens rechtens statthafte, gestärkte Grundlage einer Beziehung beider Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung beim Standesamt in Oberviechtach aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere beschaffen. Generell müssen Sie selbst beim Standesamt Oberviechtach auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann er die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Oberviechtach sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Situationen werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Oberviechtach informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oberviechtach schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Oberviechtach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Kreis
Schwandorf
Höhe
507 m ü. NHN
Fläche
62,42 km2
Einwohner
4929 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
79 Einwohner je km2
Postleitzahl
92526
Vorwahl
09671
KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD
Gemeindeschlüssel
09 3 76 151
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