Standesamt Moosburg an der Isar

Anschrift

Standesamt Moosburg an der Isar
Stadtplatz 13
85368 Moosburg an der Isar


Mail:
standesamt@moosburg.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Moosburg an der Isar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 87 61) 6 84-0
E-Mail: standesamt@moosburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Moosburg an der Isar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Moosburg an der Isar

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, gewöhnlich gerecht rechtmäßige, gesicherte Basis eines Bündnisses von paarigen Menschen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt in Moosburg an der Isar erklären und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente holen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich beim Standesamt Moosburg an der Isar vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Moosburg an der Isar antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist unerlässlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür mehrere Fragen an das Paar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Moosburg an der Isar. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Moosburg an der Isar angemeldet werden.

Beide Partner müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung bewilligen.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis die Ehewilligen feststellen und einen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Papiere abzugeben:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Moosburg an der Isar beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Moosburg an der Isar zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Moosburg an der Isar

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Freising

Höhe
421 m ü. NHN

Fläche
43,85 km2

Einwohner
19.309 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
440 Einwohner je km2

Postleitzahl
85368

Vorwahl
08761

KFZ Kennzeichen
FS

Gemeindeschlüssel
09 1 78 143

Bürgermeister
Josef Dollinger (Freie Wähler Bayern)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Moosburg an der Isar

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