Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg gesetzlich die Geburt einer Person in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg und beinhaltet wichtige Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg


Mail:
standesamt@neukirchen-b-sulzbach-rosenberg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen-b-sulzbach-rosenberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberggeborene Personen beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg die Urkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Kategorien der Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet für mannigfaltige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Falls das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg eine neue Urkunde anfordern. Hierfür werden in der Regel persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, gewöhnlich zulässig legale, belegte Bestätigung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg antreten können, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung der Behörde. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg

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Wegweiser:

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