Standesamt Sommerach Geburtsurkunde
Hier finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Sommerach. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Sommerach gesetzlich die Geburt einer Person in Sommerach und beinhaltet zentrale Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.
Anschrift vom Standesamt Sommerach
Standesamt Sommerach
Marktplatz 1
97332 Volkach
Mail: standesamt@stadt-volkach.de
Standesamt Sommerach Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Standesamt Sommerach Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sommerach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-volkach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sommerach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Sommerach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Standesamt Sommerach Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Standesamt Sommerach Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
Standesamt Sommerach InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Sommerach
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Sommerach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sommerach geboren sind.
Anbei zahlreiche grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, aber können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Sommerach die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Sommerach einen Ersatz ersuchen. Dafür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Sommerach
Definition
Eine Vermählung benennt eine bewiesene, gewöhnlich gerecht rechtmäßige, verankerte Basis einer Bindung gemeinsamer Personen.
Beschreibung
Die Personen müssen die Trauung bei der Behörde in Sommerach aufnehmen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Sommerach auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Sommerach sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an das Paar stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Heirat bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In gesonderten Fällen können weitere Dokumente relevant sein! Ihr Standesamt in Sommerach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Sommerach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Kreis
Kitzingen
Höhe
203 m ü. NHN
Fläche
60,19 km2
Einwohner
8782 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
146 Einwohner je km2
Postleitzahl
97332
Vorwahl
09381
KFZ Kennzeichen
KT
Gemeindeschlüssel
09 6 75 174
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Sommerach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Volkach.
Wegweiser:
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