Standesamt Neukirchen vorm Wald Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Neukirchen vorm Wald Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neukirchen vorm Wald offiziell die Geburt einer Person in Neukirchen vorm Wald und beinhaltet relevante Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neukirchen vorm Wald

Standesamt Neukirchen vorm Wald
Kirchenweg 2
94154 Neukirchen vorm Wald


Mail:
standesamt@neukirchen-vorm-wald.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neukirchen vorm Wald Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neukirchen vorm Wald Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neukirchen vorm Wald vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neukirchen-vorm-wald.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neukirchen vorm Wald.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neukirchen vorm Wald

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neukirchen vorm Wald
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neukirchen vorm Wald
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neukirchen vorm Wald
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neukirchen vorm Wald

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person geben. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neukirchen vorm Waldgeborene Personen beim Standesamt Neukirchen vorm Wald zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Standesamtsbüro Neukirchen vorm Wald die Urkunde aus. Es gibt diverse Kategorien von Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet für diverse Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Neukirchen vorm Wald eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neukirchen vorm Wald

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine anerkannte, zumeist zulässig erlaubte, gestärkte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Neukirchen vorm Wald erklären und die hierbei wichtigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Neukirchen vorm Wald erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Neukirchen vorm Wald beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neukirchen vorm Wald zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neukirchen vorm Wald

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neukirchen vorm Wald

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neukirchen vorm Wald.

Wegweiser:

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