Standesamt Ustersbach

Anschrift

Standesamt Ustersbach
Hauptstraße 31
86459 Gessertshausen


Mail:
standesamt@ustersbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ustersbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ustersbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ustersbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ustersbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ustersbachgeborene Personen beim Standesamt Ustersbach zu beantragen.

Anbei ein paar generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Ustersbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu verschiedene administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Ustersbach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ustersbach

Definition

Eine Ehe definiert eine amtliche, weitgehend rechtlich geregelte, untermauerte Bestätigung einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Heirat bei der Behörde in Ustersbach erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Papiere besorgen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Ustersbach erscheinen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Ustersbach sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben der Behörde. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere gefordert sein! Das Amt in Ustersbach ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ustersbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.