Standesamt Lohr am Main
Anschrift
Standesamt Lohr am Main
Schlossplatz 3
97816 Lohr am Main
Mail: standesamt@lohr.de
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Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lohr am Main vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lohr.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lohr am Main.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Lohr am Main
Definition
Eine Ehe bildet eine dokumentierte, weitgehend zulässig legale, gefestigte Basis eines Verbunds gemeinsamer Einzelpersonen.
Beschreibung
Die Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Lohr am Main aufnehmen und die dazu notwendigen Nachweise. erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Lohr am Main vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
Persönliches Antreten der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Lohr am Main gemeldet werden.
Beide Partner müssen volljährig sein.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV abgenommen wurde. Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
- Die frühere Ehe muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
Sind Sie unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen fixen Tag für die Trauung festlegen.
Unterlagen
Gewöhnlich sind folgende Papiere abzugeben:
Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Kopien gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Trauamt in Lohr am Main beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lohr am Main zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Lohr am Main
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Kreis
Main-Spessart
Höhe
161 m ü. NHN
Fläche
90,42 km2
Einwohner
14.999 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
166 Einwohner je km2
Postleitzahl
97816
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
MSP
Gemeindeschlüssel
09 6 77 155
Bürgermeister
Mario Paul[2] (parteilos)
Landesportal Bayern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Lohr am Main
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Stadtgeschichte
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