Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee

Anschrift

Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee
Gollenshausener Straße 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee


Mail:
standesamt@breitbrunn-a-chiemsee.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@breitbrunn-a-chiemsee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Breitbrunn a.Chiemsee geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedene Kategorien von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Breitbrunn a.Chiemsee eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine behördliche, meistenteils juristisch zulässige, verankerte Grundlage eines Beisammenseins beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Breitbrunn a.Chiemsee einleiten und die hierbei notwendigen Papiere erhalten. Unbedingt müssen Sie direkt beim Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Trauung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Breitbrunn a.Chiemsee berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Breitbrunn a.Chiemsee zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.