Standesamt Bürgstadt Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Bürgstadt. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Bürgstadt Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Bürgstadt und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Geburtstag, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bürgstadt

Standesamt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt


Mail:
standesamt@buergstadt.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bürgstadt Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bürgstadt Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bürgstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buergstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bürgstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bürgstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bürgstadt
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bürgstadt
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bürgstadt
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bürgstadt

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Bürgstadt geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Bürgstadt eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Bürgstadt die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Versionen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Bürgstadt eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bürgstadt

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, weitgehend rechtlich rechtmäßige, belegte Erklärung einer Beziehung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt Bürgstadt aufnehmen und die dafür notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Bürgstadt auftreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Amt in Bürgstadt informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Bürgstadt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.