Standesamt Altdorf b.Nürnberg

Anschrift

Standesamt Altdorf b.Nürnberg
Röderstraße 10
90518 Altdorf b.Nürnberg


Mail:
standesamt@altdorf-b-nuernberg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Altdorf b.Nürnberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@altdorf-b-nuernberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Altdorf b.Nürnberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Altdorf b.Nürnberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Altdorf b.Nürnberggeborene Personen beim Standesamt Altdorf b.Nürnberg zu beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Üblicherweise tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Altdorf b.Nürnberg das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Altdorf b.Nürnberg eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Altdorf b.Nürnberg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, zumeist zulässig rechtmäßige, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Altdorf b.Nürnberg aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Altdorf b.Nürnberg vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Altdorf b.Nürnberg antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Altdorf b.Nürnberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Altdorf b.Nürnberg schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.