Standesamt Weiden i.d.OPf. Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Weiden i.d.OPf.. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Weiden i.d.OPf. Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Weiden i.d.OPf. und beinhaltet bedeutende Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Weiden i.d.OPf.

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Dr.-Pfleger-Str. 15
92637 Weiden i.d.OPf.


Mail:
standesamt@weiden-i-d-opf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Weiden i.d.OPf. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Weiden i.d.OPf. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiden i.d.OPf. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weiden-i-d-opf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiden i.d.OPf..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weiden i.d.OPf.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Weiden i.d.OPf.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Weiden i.d.OPf.

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Weiden i.d.OPf. geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Weiden i.d.OPf. eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Normalerweise vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Weiden i.d.OPf. das Dokument aus. Es gibt verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird für verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Weiden i.d.OPf. eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weiden i.d.OPf.

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine dokumentierte, gewöhnlich legitim erlaubte, gesicherte Erklärung eines Bündnisses zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung beim Standesamt Weiden i.d.OPf. erklären und die hierbei relevanten Nachweise. holen. Generell sollten Sie selbst beim Standesamt Weiden i.d.OPf. auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht in Weiden i.d.OPf. sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Das Amt in Weiden i.d.OPf. beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Weiden i.d.OPf. zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.