Standesamt Gundelsheim (Bayern)

Anschrift

Standesamt Gundelsheim (Bayern)
Tiefenbacher Straße 16
74831 Gundelsheim


Mail:
standesamt@gundelsheim.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gundelsheim (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gundelsheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gundelsheim (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gundelsheim (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Gundelsheim (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gundelsheim (Bayern) geboren sind.

Im Folgenden sind verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Gundelsheim (Bayern) das Dokument aus. Es finden sich verschiedenartige Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Gundelsheim (Bayern) eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gundelsheim (Bayern)

Definition

Eine Hochzeit definiert eine behördliche, überwiegend zulässig zugestandene, festgemachte Begründung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Gundelsheim (Bayern) aufnehmen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber bei der Behörde in Gundelsheim (Bayern) antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Gundelsheim (Bayern) sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Gundelsheim (Bayern) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.