Standesamt Ingolstadt

Anschrift

Standesamt Ingolstadt
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt


Mail:
standesamt@ingolstadt.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 13:30 – 17:30
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ingolstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (08 41) 3 05 15 88
E-Mail: standesamt@ingolstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ingolstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ingolstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Ingolstadtgeborene Personen beim Standesamt Ingolstadt zu beantragen.

Im Weiteren sind verschiedene generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Ingolstadt die Urkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Ingolstadt einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ingolstadt

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, zumeist gesetzlich rechtmäßige, gesicherte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Amt in Ingolstadt anmelden und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden besorgen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Ingolstadt auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Stadtbüro in Ingolstadt ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ingolstadt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Ingolstadt

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis

Höhe
374 m ü. NHN

Fläche
133,35 km2

Einwohner
138.016 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1035 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
IN

Gemeindeschlüssel
09 1 61 000

Landesportal

Landesportal
Bayern

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