Standesamt Königsberg i.Bay. Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Königsberg i.Bay.. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Königsberg i.Bay. Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Königsberg i.Bay. und beinhaltet wichtige Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Königsberg i.Bay.

Standesamt Königsberg i.Bay.
Postfach 100
97484 Königsberg i.Bay.


Mail:
standesamt@koenigsberg-i-bay.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Königsberg i.Bay. Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Königsberg i.Bay. Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Königsberg i.Bay. vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@koenigsberg-i-bay.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Königsberg i.Bay..

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Königsberg i.Bay.

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Königsberg i.Bay.
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Königsberg i.Bay.
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Königsberg i.Bay.
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Königsberg i.Bay.

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Königsberg i.Bay.geboren wurden, beim Standesamt Königsberg i.Bay. beantragt werden.

Im Weiteren sind einige grundlegende Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Königsberg i.Bay. die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Versionen von Geburtsbescheinigungen, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Königsberg i.Bay. eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Königsberg i.Bay.

Definition

Eine Hochzeit bildet eine anerkannte, überwiegend juristisch geregelte, verankerte Erklärung einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Königsberg i.Bay. anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig im Königsberg i.Bay. erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Königsberg i.Bay. sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Stadtbüro in Königsberg i.Bay. informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Königsberg i.Bay. zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.