Standesamt Langensendelbach Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie sämtliche Informationen zur Standesamt Langensendelbach Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Langensendelbach amtlich die Geburt einer Person in Langensendelbach und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Langensendelbach

Standesamt Langensendelbach
Kirchweg 1
91094 Langensendelbach


Mail:
standesamt@langensendelbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Langensendelbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Langensendelbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langensendelbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langensendelbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langensendelbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langensendelbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Langensendelbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Langensendelbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Langensendelbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Langensendelbach

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Langensendelbach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Langensendelbach beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Langensendelbach das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Langensendelbach einen Ersatz beantragen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langensendelbach

Definition

Ein Ehebündnis bezeichnet eine erklärte, meistenteils rechtens geregelte, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Amt in Langensendelbach anzeigen und die dazu relevanten Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie selbst beim Amt in Langensendelbach auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt den anderen schriftlich zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Standesamt in Langensendelbach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Langensendelbach zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.