Standesamt Haag i.OB Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Haag i.OB. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Haag i.OB Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Haag i.OB und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Haag i.OB

Standesamt Haag i.OB
Marktplatz 7
83527 Haag i.OB


Mail:
standesamt@haag-i-ob.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Haag i.OB Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Haag i.OB Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Haag i.OB vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@haag-i-ob.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Haag i.OB.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Haag i.OB

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Haag i.OB
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Haag i.OB
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Haag i.OB
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Haag i.OB

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Haag i.OB geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Haag i.OB eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Haag i.OB das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Sorten von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet bei mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Haag i.OB einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Haag i.OB

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine dokumentierte, meistens zulässig geregelte, gefestigte Bestätigung einer Bindung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Haag i.OB aufnehmen und die dazu notwendigen Dokumente beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Haag i.OB antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Haag i.OB antreten können, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Haag i.OB ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Haag i.OB zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.