Standesamt Kirchdorf a.d.Amper Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Standesamt Kirchdorf a.d.Amper Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Kirchdorf a.d.Amper Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Kirchdorf a.d.Amper und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper
Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper


Mail:
standesamt@kirchdorf-a-d-amper.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchdorf a.d.Amper Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchdorf-a-d-amper.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchdorf a.d.Amper
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchdorf a.d.Amper geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Kirchdorf a.d.Amper das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird bei unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper einen Ersatz anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchdorf a.d.Amper

Definition

Eine Ehe beschreibt eine begründete, meistens gesetzlich legale, belegte Bestätigung einer Bindung gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Verehelichung beim Standesamt Kirchdorf a.d.Amper anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie persönlich im Kirchdorf a.d.Amper erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Kirchdorf a.d.Amper antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Gibt es abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können andere Belege erforderlich sein! Das Stadtbüro in Kirchdorf a.d.Amper klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.