Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Anschrift

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)
Marktplatz 1
93167 Falkenstein


Mail:
standesamt@rettenbach-oberpfalz.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rettenbach-oberpfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Rettenbach (Oberpfalz) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, aber dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Rettenbach (Oberpfalz) eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Definition

Eine Verehelichung bildet eine anerkannte, zumeist juristisch erlaubte, verankerte Grundlage einer Bindung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Amt in Rettenbach (Oberpfalz) anmelden und die hierbei relevanten Papiere beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Rettenbach (Oberpfalz) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Anlass nicht in Rettenbach (Oberpfalz) sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann deswegen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Belege relevant sein! Das Stadtbüro in Rettenbach (Oberpfalz) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.