Standesamt Türkenfeld Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Türkenfeld Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Türkenfeld Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Türkenfeld und beinhaltet bedeutende Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Ort der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Türkenfeld

Standesamt Türkenfeld
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld


Mail:
standesamt@tuerkenfeld.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Türkenfeld Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Türkenfeld Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Türkenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@tuerkenfeld.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Türkenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Türkenfeld

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Türkenfeld
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Türkenfeld
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Türkenfeld
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Türkenfeld

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Türkenfeldgeboren wurden, beim Standesamt Türkenfeld beantragt werden.

Hier sind verschiedene grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber können ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Türkenfeld die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Formen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu verschiedene administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Türkenfeld einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Türkenfeld

Definition

Eine Verehelichung benennt eine dokumentierte, meistenteils rechtens geregelte, belegte Grundlage eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung bei der Behörde in Türkenfeld einleiten und die hierfür wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Generell sollten Sie direkt im Türkenfeld vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Türkenfeld antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Türkenfeld informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Türkenfeld schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.