Standesamt Reckendorf

Anschrift

Standesamt Reckendorf
Bamberger Straße 1
96148 Baunach


Mail:
standesamt@vg-baunach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Reckendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vg-baunach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Reckendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Reckendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Reckendorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Reckendorf eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Reckendorf die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich diverse Kategorien der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird bei diverse administrative Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal die Urkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Reckendorf eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Reckendorf

Definition

Eine Hochzeit bildet eine erklärte, vorwiegend zulässig erlaubte, gefestigte Erklärung einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Reckendorf erklären und die hierbei notwendigen Dokumente beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich im Reckendorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Heirat wirksam. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege wichtig sein! Das Stadtbüro in Reckendorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Reckendorf schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.