Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Neuhaus a.d.Pegnitz. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neuhaus a.d.Pegnitz offiziell die Geburt einer Person in Neuhaus a.d.Pegnitz und beinhaltet bedeutende Daten wie Namensangabe, Datum der Geburt, Geburtslocation sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz

Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus a.d.Pegnitz


Mail:
standesamt@neuhaus-a-d-pegnitz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuhaus-a-d-pegnitz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neuhaus a.d.Pegnitzgeborene Personen beim Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz zu beantragen.

Im Weiteren sind einige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Neuhaus a.d.Pegnitz das Dokument aus. Es finden sich unterschiedliche Arten der Geburtsdokumenten, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Neuhaus a.d.Pegnitz eine Duplikaturkunde beantragen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz

Definition

Eine Vermählung benennt eine bewiesene, zumeist rechtlich statthafte, gesicherte Erklärung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung bei der Behörde in Neuhaus a.d.Pegnitz anmelden und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu beschaffen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann dieser, den anderen schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht in Neuhaus a.d.Pegnitz sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen erforderlich sein! Das Amt in Neuhaus a.d.Pegnitz informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neuhaus a.d.Pegnitz zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.