Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Geburtsurkunde
An dieser Stelle finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Oberreichenbach (Bayern) und beinhaltet bedeutende Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Stätte der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.
Anschrift vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Lange Straße 2
91086 Aurachtal
Mail: standesamt@oberreichenbach.de
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Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@oberreichenbach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Standesamt Oberreichenbach (Bayern) Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
Standesamt Oberreichenbach (Bayern) InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Oberreichenbach (Bayern)geboren wurden, beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) beantragt werden.
Nachfolgend finden Sie einige wenige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, trotzdem dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Oberreichenbach (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich unterschiedliche Sorten der Geburtsdokumenten, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Verwendung
Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung in einer Schule.
Nachbestellung
Wenn das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Oberreichenbach (Bayern) eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberreichenbach (Bayern)
Definition
Eine Ehe benennt eine anerkannte, weitgehend juristisch rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.
Beschreibung
Die beiden Personen können die Trauung bei der Behörde in Oberreichenbach (Bayern) anmelden und die dafür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Generell müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Oberreichenbach (Bayern) auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!
Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Oberreichenbach (Bayern) informiert Sie gerne!
Fristen
Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberreichenbach (Bayern) zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten Oberreichenbach (Bayern)
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Wegweiser:
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