Standesamt Regensburg

Anschrift

Standesamt Regensburg
Rathausplatz 1
93047 Regensburg


Mail:
standesamt@regensburg.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Regensburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@regensburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Regensburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Regensburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Regensburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Regensburg geboren sind.

Im Weiteren sind verschiedene Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt die Behörde in Regensburg das Dokument aus. Es gibt verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Regensburg eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür benötigt man normalerweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Regensburg

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, zumeist juristisch geregelte, gefestigte Form einer Beziehung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Regensburg erklären und die hierfür unerlässlichen Nachweise. holen. Generell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Regensburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Regensburg antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege wichtig sein! Ihr Trauamt in Regensburg informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Regensburg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis

Höhe
337 m ü. NHN

Fläche
80,86 km2

Einwohner
153.542 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1899 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
0941

KFZ Kennzeichen
R

Gemeindeschlüssel
09 3 62 000

Landesportal

Landesportal
Bayern

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