Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie umfassende Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Rettenbach (Oberpfalz). Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Rettenbach (Oberpfalz) gesetzlich die Geburt einer Person in Rettenbach (Oberpfalz) und beinhaltet relevante Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)
Marktplatz 1
93167 Falkenstein


Mail:
standesamt@rettenbach-oberpfalz.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rettenbach-oberpfalz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Rettenbach (Oberpfalz)geboren wurden, beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar generelle Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Generell tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, jedoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Rettenbach (Oberpfalz) die Urkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt zu verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Rettenbach (Oberpfalz) einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rettenbach (Oberpfalz)

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine dokumentierte, überwiegend rechtlich rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Rettenbach (Oberpfalz) anzeigen und die dazu unerlässlichen Dokumente beziehen. Generell sollten Sie selber beim Amt in Rettenbach (Oberpfalz) vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Rettenbach (Oberpfalz) antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Rettenbach (Oberpfalz) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Rettenbach (Oberpfalz) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.