Standesamt Vohburg a.d.Donau Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Standesamt Vohburg a.d.Donau Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Vohburg a.d.Donau Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Vohburg a.d.Donau und beinhaltet entscheidende Daten wie Name, Geburtstag, Geburtslocation sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Vohburg a.d.Donau

Standesamt Vohburg a.d.Donau
Ulrich-Steinberger-Platz 12
85088 Vohburg a.d.Donau


Mail:
standesamt@vohburg-a-d-donau.de

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Standesamt Vohburg a.d.Donau Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Vohburg a.d.Donau Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Vohburg a.d.Donau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@vohburg-a-d-donau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Vohburg a.d.Donau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Vohburg a.d.Donau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Vohburg a.d.Donau
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Vohburg a.d.Donau
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Vohburg a.d.Donau
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Vohburg a.d.Donau

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren staatliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Vohburg a.d.Donau ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Vohburg a.d.Donau geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können auch die Eltern eigenständig die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert die Behörde in Vohburg a.d.Donau die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Typen der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Vohburg a.d.Donau eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür benötigt man in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Vohburg a.d.Donau

Definition

Eine Hochzeit benennt eine bewiesene, überwiegend rechtens rechtmäßige, untermauerte Begründung einer Vereinigung mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Vohburg a.d.Donau anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie selbst im Vohburg a.d.Donau vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Vohburg a.d.Donau ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Vohburg a.d.Donau zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.