Standesamt Margetshöchheim Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Margetshöchheim. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Margetshöchheim verbindlich die Geburt einer Person in Margetshöchheim und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Margetshöchheim

Standesamt Margetshöchheim
Mainstraße 15
97276 Margetshöchheim


Mail:
standesamt@margetshoechheim.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Margetshöchheim Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Margetshöchheim Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Margetshöchheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@margetshoechheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Margetshöchheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Margetshöchheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Margetshöchheim
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Margetshöchheim
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Margetshöchheim
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Margetshöchheim

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Margetshöchheim geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Margetshöchheim beantragen.

Nachstehend sind verschiedene allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Generell vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Margetshöchheim das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Margetshöchheim eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Margetshöchheim

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, meistens gerecht statthafte, belegte Basis eines Bündnisses gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Margetshöchheim aufnehmen und die dazu relevanten Dokumente holen. Prinzipiell sollten Sie direkt im Margetshöchheim erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, die andere Person schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Belege gewünscht sein! Das Amt in Margetshöchheim informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.